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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 300/16 B ER   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 300/16 B ER (https://dejure.org/2016,99309)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.12.2016 - L 8 SO 300/16 B ER (https://dejure.org/2016,99309)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Dezember 2016 - L 8 SO 300/16 B ER (https://dejure.org/2016,99309)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 44/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 300/16
    Ein Leistungsanspruch ergebe sich jedoch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R- ) voraussichtlich aus § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII. Dabei sei im Hinblick auf den bereits seit 2014 andauernden Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland mit Ausübung verschiedener Erwerbstätigkeiten jedenfalls im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens von einer Aufenthaltsverfestigung auszugehen mit der Folge, dass die Antragsgegnerin im Ermessenswege ungekürzte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und für die Unterkunft zu gewähren habe.

    Dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem SGB II mit der Folge des Leistungsausschlusses nach § 21 Satz 1 SGB XII ist jedoch nicht, wer dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II unterfällt (hierzu BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - Juris Rn. 40 ff.; vgl. bereits Senatsbeschluss vom 23. Mai 2014 - L 8 SO 129/14 B ER -).

    Diese Vorschrift ist über ihren Wortlaut hinaus entsprechend (erst recht) anwendbar, wenn kein Aufenthaltsrecht besteht (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 a.a.O. Rn. 19).

    Auch diese Vorschrift ist - wie § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II - entsprechend anzuwenden, wenn überhaupt kein materielles Aufenthaltsrecht besteht (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - Juris Rn. 48).

    Im Falle eines verfestigten Aufenthalts von über sechs Monaten ist das dem Sozialhilfeträger zustehende Ermessen aus Gründen der Systematik des Sozialhilferechts und der verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG, wonach das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, als Menschenrecht gleichermaßen zusteht (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - Juris Rn. 63), nach Auffassung des BSG jedoch dergestalt auf Null reduziert, dass regelmäßig zumindest Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe zu erbringen ist (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - Juris Rn. 56, 57).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 300/16
    Im Falle eines verfestigten Aufenthalts von über sechs Monaten ist das dem Sozialhilfeträger zustehende Ermessen aus Gründen der Systematik des Sozialhilferechts und der verfassungsrechtlichen Vorgaben des BVerfG, wonach das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, als Menschenrecht gleichermaßen zusteht (BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - Juris Rn. 63), nach Auffassung des BSG jedoch dergestalt auf Null reduziert, dass regelmäßig zumindest Hilfe zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe zu erbringen ist (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - Juris Rn. 56, 57).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 300/16
    Bei EU-Ausländern ist insoweit nicht auf die bei ihnen bestehende Freizügigkeitsvermutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 1 C 22/14 - Juris Rn. 12), sondern auf deren materielle Aufenthaltsberechtigung abzustellen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 14 AS 15/14 R - Juris Rn. 21).
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 15/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 300/16
    Insoweit kommt es nach der Rechtsprechung des BSG auf die Möglichkeit einer Heimkehr des Ausländers in sein Heimatland nicht an (BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 15/15 R - Juris Rn. 32).
  • BSG, 16.12.2015 - B 14 AS 15/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 300/16
    Bei EU-Ausländern ist insoweit nicht auf die bei ihnen bestehende Freizügigkeitsvermutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 1 C 22/14 - Juris Rn. 12), sondern auf deren materielle Aufenthaltsberechtigung abzustellen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 14 AS 15/14 R - Juris Rn. 21).
  • EuGH, 21.02.2013 - C-46/12

    N. - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Grundsatz der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 300/16
    Dies ist gestützt auf objektive Kriterien und in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen, festzustellen (EuGH, Urteile vom 6. November 2003 Ninni-Orasche, C-413/01 und vom 21. Februar 2013, C- 46/12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juni 2016 - L 4 AS 249/16 B ER - Juris Rn. 30).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 300/16
    Dies ist gestützt auf objektive Kriterien und in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen, festzustellen (EuGH, Urteile vom 6. November 2003 Ninni-Orasche, C-413/01 und vom 21. Februar 2013, C- 46/12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juni 2016 - L 4 AS 249/16 B ER - Juris Rn. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2016 - L 9 AS 1335/15

    Vorläufige Gewährung von SGB-II-Leistungen für einen EU-Ausländer;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 300/16
    Ob ein entsprechender Anspruch angesichts der zahlreichen Kritiken an dieser Rechtsprechung (vgl. u.a. den ausführlich begründeten Beschluss des 9. Senats des LSG vom 22. Februar 2016 - L 9 AS 1335/15 B ER m.w.N.) in einem Hauptsacheverfahren, in dem im Falle einer abweichenden Entscheidung die Revision zuzulassen wäre, Bestand haben wird, kann in diesem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, in dem der Senat eine unanfechtbare Entscheidung über die Gewährung vorläufiger Leistungen trifft, dahinstehen (vgl. insoweit auch bereits Senatsbeschluss vom 10. März 2016 - L 8 SO 48/16 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 129/14

    Anspruch auf Gewährung lebensunterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 300/16
    Dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem SGB II mit der Folge des Leistungsausschlusses nach § 21 Satz 1 SGB XII ist jedoch nicht, wer dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II unterfällt (hierzu BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - Juris Rn. 40 ff.; vgl. bereits Senatsbeschluss vom 23. Mai 2014 - L 8 SO 129/14 B ER -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2016 - L 4 AS 249/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2016 - L 8 SO 300/16
    Dies ist gestützt auf objektive Kriterien und in einer Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen, festzustellen (EuGH, Urteile vom 6. November 2003 Ninni-Orasche, C-413/01 und vom 21. Februar 2013, C- 46/12; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. Juni 2016 - L 4 AS 249/16 B ER - Juris Rn. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 SO 48/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2016 - L 8 SO 326/16
    Der Senat hat bereits entschieden, dass er zumindest in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/14; B 4 AS 59/14 -, vom 16. Dezember 2015 - B 14 AS 15/14; B 14 AS 18/14; B 14 AS 33/14 -, vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 15/15; B 14 AS 35/15 -, vom 17. Februar 2016 - B 4 AS 24/14 - und vom 17. März 2016 - B 4 AS 32/15 -) zur Gewährung von lebensunterhaltssichernden Leistungen an Unionsbürger folgt, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt oder die kein Aufenthaltsrecht haben (zuletzt Senatsbeschlüsse vom 8. und 13. Dezember 2016 - L 8 SO 300/16 B ER - und - L 8 SO 332/16 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2016 - L 8 SO 332/16
    Zumindest in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes folgt der Senat der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -) zur Gewährung von lebensunterhaltssichernden Leistungen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII an EU-Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt oder die kein Aufenthaltsrecht haben (zuletzt Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2016 - L 8 SO 300/16 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2016 - L 8 SO 220/16
    Der (für Sozialhilfeansprüche der in den Ländern Niedersachsen und Bremen lebenden Antragsteller allein zuständige) erkennende Senat hat zwischenzeitlich unter Berufung auf die Rechtsprechung des BVerfG (Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - Juris Rn. 63) und des BSG (Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - Juris Rn. 56, 57) in mehreren Eilverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 2015 - L 8 SO 281/15 B ER -, 28. November 2016 - L 8 SO 282/16 B ER -, 10. März 2016 - L 8 SO 48/16 B ER -, 8. Dezember 2016 - L 8 SO 300/16 B ER -) entschieden, dass auch nicht EFA-berechtigte Unionsbürger auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 Satz 3 SGB XII einen vorläufigen Anspruch auf unterhaltssichernde Leistungen nach dem SGB XII haben und es auf die Möglichkeit einer Heimkehr des Ausländers in sein Heimatland nicht ankommt (BSG, Urteil vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 15/15 R - Juris Rn. 32).
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